Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juli 2023
Nach Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.06.2023 mit 10:0 Stimmen, folgten die weiteren Tagesordnungspunkte der Sitzung.
Vollzug des Baugesetzbuches
Folgendem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Bauantrag zur Aufbringung von Sediment aus dem Kollnbergmühlweiher auf einen Acker zur Bodenverbesserung im Bereich Wendlberg. (10:0)
Vollzug des Baugesetzbuches
Aufstellung des Bebauungsplanes WA „Klostergarten“ in Fürstenstein mit Behandlung von Stellungnahmen sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des beim WA „Klostergarten“ angewandten Bebauungsplanverfahrens gilt es zunächst abzuwarten, wie bereits laufende Verfahren weiterzuführen sind. Daher konnte weder die Behandlung der behördlichen Stellungnahmen erfolgen, noch der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens gefasst werden.
Vollzug der Wassergesetze
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet WA „WoidBlick“, WA „Klostergarten“ und Schwarzensteinerstraße in einen namenlosen Graben; Beschlussfassung zum Bescheid des Landratsamtes Passau
Mit Bescheid vom 11.07.2023 erteilte das Landratsamt Passau der Gemeinde Fürstenstein die (geänderte) gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Oberflächen- und Niederschlagswasser aus dem Baugebiet WA „WoidBlick“, WA „Klostergarten“ und Schwarzensteinerstraße in Fürstenstein in einen namenlosen Graben. Die durch das Ingenieurbüro Wagmann, Fürstenzell, erstellten Antragsunterlagen wurden von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes ohne Änderungen anerkannt. Der Gemeinderat erkennt den Bescheid einstimmig an. (11:0)
Vollzug des Baugesetzbuches
Aufstellung des Bebauungsplanes WA „WoidBlick“ in Fürstenstein - Satzungsbeschluss
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des auch beim WA „WoidBlick“ angewandten Bebauungsplanverfahrens gilt es zunächst abzuwarten, wie bereits laufende Verfahren weiterzuführen bzw. abzuschließen sind. Daher konnte der finale Satzungsbeschluss vorerst nicht gefasst werden.
Kommunale Haushaltswirtschaft
Kreditaufnahme
Der Haushaltsplan der Gemeinde Fürstenstein sieht für 2023 eine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 682.574 € vor.
Zur Finanzierung mehrerer Maßnahmen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist vorgesehen, einen Infrakredit Kommunal der KfW-Bank in Höhe von 610.000 € aufzunehmen. Die 610.000 € ergeben sich aus der Summe der förderbaren investiven Maßnahmen im Sinne der Kreditrichtlinien. Der Gemeinderat beschloss daher die Aufnahme eines Kredites. (11:0)
Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben
Das für die Erstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans beauftragte Architekturbüro Donath aus Passau hat mittlerweile die Schlussrechnung für ihre Leistungen das Baugebiet WA „WoidBlick“ betreffend vorgelegt. Da sowohl Bauleitplan- als auch Wasserrechtsverfahren früher als geplant abgeschlossen werden konnten, ist die Schlussrechnung in Höhe von 13.644,53 Euro brutto bereits jetzt zu leisten. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Baunebenkosten. (11:0)
Kindertagesstätten/ Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Beschlussfassung über die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Der Beschluss zur aktuell von der Gemeinde Fürstenstein erstellten Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2022 bis 2026 musste zurückgestellt werden, da die Stellungnahme der Kindergartenfachaufsicht am Landratsamt Passau bis zur Sitzung urlaubsbedingt nicht vorlag.
Kindertagesstätten
Antrag des Caritasverbandes auf eine Zusatzkraft im Kindergarten St. Marien für das Kindergartenjahr 2023/2024
Am 03.07.2023 stellte der Caritasverband für die Diözese Passau für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 einen Antrag auf eine Zusatzkraft für den Gewichtungsfaktor 4,5 + X (Kind mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Kinder) mit 19 Wochenstunden und einem geplanten Arbeitgeberbrutto von 30.463,63 €. Der Gemeinderat genehmigte den Antrag. Die Arbeitszeit darf maximal 19 Arbeitsstunden betragen. (12:0)
Glasfaserausbau im Gemeindegebiet Fürstenstein
Beschlussfassung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren des Netzbetreibers
In der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2023 wurde durch das Planungsbüro IKT aus Regensburg näheres zur Förderung des Landes und des Bundes, das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens und die nächsten Verfahrensschritte zum weiteren Breitbandausbau im gesamten Gemeindegebiet vorgestellt. Bevorzugt für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet steht die wesentlich einfachere und wirtschaftlichere zu handhabende bayerische Gigabitförderung im Raum. Die Fördersätze und auch Höchstbeträge sind von der Gebietskategorie abhängig und betragen für die Gemeinde Fürstenstein voraussichtlich 90 % sowie maximal bis zu 8 Mio. Euro. Im nächsten Schritt soll das Markterkundungsverfahren veröffentlicht werden. Hierbei soll ausgelotet werden, ob sich ein Telekommunikationsanbieter findet, der den weiteren Breitbandausbau auf eigene Kosten vornimmt. Darauf aufbauend soll die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren erfolgen.
Der Gemeinderat Fürstenstein nahm die Ausführungen zur Breitbanderschließung im Gemeindegebiet zur Kenntnis und beauftragte die Gemeindeverwaltung, zusammen mit der Fa. IK-T aus Regensburg, die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren zu erstellen und zu veröffentlichen. (12:0)