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Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024

Fürstenstein, den 08. 05. 2024

Vorab genehmigte der Gemeinderat die Sitzungsniederschriften der letzten beiden Sitzungen vom 26.03.2024 und 16.04.2024, ehe es an die weiteren Tagesordnungspunkte ging.

 

Kommunale Haushaltswirtschaft

Vorlage der Jahresrechnung 2023

Der Entwurf der Jahresrechnung 2023 muss dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt werden, bevor diese vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss genauer begutachtet werden kann. Zum Ergebnis der Jahresrechnung wurde auf den Rechenschaftsbericht der neuen Kämmerin Magdalena Hartl verwiesen. Nach Vorlage der Jahresrechnung 2023 können nun die Termine für die örtliche Rechnungsprüfung anberaumt werden. Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung einstimmig zur Kenntnis. (12:0)

 

Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung

Bei einem bestehenden Anwesen im Ortsteil Panholz waren gleich mehrere Bau- und Tekturanträge zu behandeln. Drei davon wurden vom Gemeinderat einstimmig befürwortet (12:0), dem vierten Antrag wurde mit 7:5 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung

Nutzungsänderung Schreinerei und Wohnhaus sowie Errichtung Stellplätze und Hackschnitzelbunker in Nammering

Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung „Nammering Mitte“. Es sind folgende Änderungen an der ehemaligen Schreinerei vorgesehen:

 

Nutzungsänderung einer Schreinerei in ein Bürogebäude mit Lagerfläche 
Teilaufstockung des Gebäudes für weitere Lagerfläche 
Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in ein Bürogebäude 
Genehmigung von ungenehmigten Gebäudeteilen 
Errichtung von Stellplätzen am Grundstück 
Errichtung eines Hackschnitzelbunkers

Mit den wesentlichen Punkten der Nutzungsänderung hat sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 27.04.2023 auseinandergesetzt und das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid erteilt.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Nutzungsänderung einstimmig zu. (12:0)


Vollzug des Baugesetzbuches

Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan – Abwägung von Stellungnahmen

Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans für das Baugebiet WA „Oberpolling-West“ wurden sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Bevölkerung wurden keinerlei Bedenken oder Einwände vorgebracht. Die Stellungsnahmen der Behörden wurden thematisiert und soweit möglich und notwendig in den Plan mit aufgenommen. Nach der Abwägung erfolgte dann die Zustimmung des Gemeinderates und in der Folge der erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Planunteralgen auf Grundlage der in der Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse. (12:0)


Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstellung des Bebauungsplanes WA „Oberpolling-West“ – Abwägung und erneute Auslegung

Auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das geplante Baugebiet WA „Oberpolling-West“ wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellungnahme gebeten. Es wurden von Seiten der Bevölkerung keinerlei Einwände vorgebracht. Und auch hier wurden die Stellungnahmen der Behörden thematisiert. Diese werden soweit möglich und erforderlich in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet. Sodann wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen (12:0). Nunmehr fehlt nur noch der Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger.


Mobilfunk Kollnberg

Erweiterung des bestehenden BOS-Funkmasts im Bereich Kollnberg um eine Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband

Mit Schreiben vom 25.02.2022 hat Telefónica ihren geplanten Standort für den Versorgungsausbau im nördlichen Gemeindegebiet mitgeteilt. Der bestehende BOS-Funkmast im Bereich Kollnberg-Gschwendt soll um eine Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband erweitert werden. Aus Sicht der Gemeinde wäre dieser Standort im nördlichen Bereich die beste Option. Zum einen wäre dadurch der nördliche Gemeindebereich mit Mobilfunk versorgt und zum anderen müsste zugunsten der Wirtschaftlichkeit und der Umwelt kein weiterer Mast errichtet werden.

Prüfungen und Messungen der elektromagnetischen Felder haben ergeben, dass die zugelassenen Werte an allen Messpunkten deutlich unterschritten wurden. Die berechneten Immissionswerte unterschreiten bei Annahme der vom Betreiber real geplanten Anlagendaten mit Grenzwertausschöpfungen zwischen etwa 0,9 bis 2,3 Prozent bei Vorgaben der 26. BImSchV allerdings weiterhin sehr deutlich. Die Gemeinde Fürstenstein muss nunmehr der Mitnutzung des BOS-Funkmasts durch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zustimmen. 
Der Gemeinderat stimmte der Mitnutzung des bestehenden BOS-Funkmasts im Bereich Kollnberg unter dem Vorbehalt zu, dass dadurch der BOS-Funk nicht beeinträchtigt wird. (12:0)
 

 
 
Kontakt

Gemeinde Fürstenstein

Vilshofener Str. 9

94538 Fürstenstein

Tel.: 08504 9155-0

E-Mail:

www.fuerstenstein.de

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