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Die Gemeinde Fürstenstein erhält 1 Million Euro an Stabilisierungshilfen

Fürstenstein, den 05. 12. 2024

Fürstensteins Antrag auf Stabilisierungshilfen hatte vor dem Verteilerausschuss des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Erfolg. Die Gemeinde Fürstenstein erhält eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1 Million Euro zur Schuldentilgung.

 

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen nach Möglichkeit durch besondere Zuweisungen. Damit Kommunen Stabilisierungshilfen bekommen können, sind drei wesentliche Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: Strukturelle Härte, finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille. Die beiden ersten genannten Voraussetzungen erfüllt die Gemeinde. Um einen nachhaltigen Konsolidierungswillen nachweisen zu können, ist ein umfangreiches Haushaltskonsolidierungskonzept erforderlich.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2020 wurde auf Initiative von Bürgermeister Stephan Gawlik erstmals die Antragstellung auf Stabilisierungshilfen gem. Art. 11 BayFAG thematisiert und vom Gemeinderat einstimmig befürwortet. Die erstmalige Antragstellung hatte leider noch nicht den erhofften Erfolg. Deshalb war man sich unisono einig, nochmals die Initiative zu ergreifen, zumal ja die Grundvoraussetzungen für die Gewährung gegeben sind. Daraufhin nahm sich Geschäftsleiter Tobias Klessinger im Herbst 2023 um die Sache an und erstellte ein 33-seitiges umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzept mit zahleichen Einsparvorschlägen. Der Gemeinderat hat nach dessen Fertigstellung im März dieses Jahres einmütig die nochmalige Antragstellung auf Stabilisierungshilfen auf Grundlage des erarbeiteten Konzeptes beschlossen.

Schließlich teilte das Ministerium nach einer umfangreichen und intensiven Prüfungsphase in seiner Pressemitteilung vom 08.11.2024 mit, dass der Verteilerausschuss des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat den Antrag befürwortet hat und die Gemeinde Fürstenstein in ganz Niederbayern die höchste Zuweisung von 1 Million Euro noch im Jahr 2024 erhält. Wenige Tage später erhielt die Gemeinde dann vom Bayerischen Finanzminister Albert Füracker die schriftliche Mitteilung über die großzügige Zuweisung zur Schuldentilgung.

Bürgermeister Stephan Gawlik sprach Geschäftsleiter Tobias Klessinger, der mit der Erstellung des umfassenden Konsolidierungskonzeptes die Grundlage für die Gewährung der Millionenhilfe geschaffen hat ein großes Kompliment aus, ebenso Kämmerin Magdalena Hartl und dem Landratsamt Passau, die bei der Antragstellung enorm unterstützt haben. Der Antrag wurde in erster Instanz bei der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Passau eingereicht. Nächste Antrags-Prüfungsinstanz war die Regierung von Niederbayern, ehe das Finanzministerium die finale Prüfung vornahm und der Verteilerausschuss darüber befand.

 

Inwieweit die Gemeinde in den nächsten Jahren von weiteren Stabilisierungshilfen profitieren kann, bleibt abzuwarten. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss jährlich fortgeschrieben werden und die staatlichen Zuweisungen in diesem Bereich werden von Jahr zu Jahr im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs neu festgelegt. Wichtig sind neben der Gewährung von Stabilisierungshilfen zur Schuldentilgung damit verbundene erhöhte Fördersätze für Maßnahmen im kommunalen Pflichtaufgabenbereich. Die Gemeinde ist nunmehr zur Umsetzung und Fortschreibung ihres Haushaltskonsolidierungskonzeptes angehalten. Mit dem offiziellen Zuweisungsbescheid ist noch im Dezember 2024 zu rechnen.

 

Hoch erfreut über die gute Nachricht aus München zeigte sich Bürgermeister Stephan Gawlik. „Für die Gemeinde Fürstenstein bedeutet die Gewährung der Stabilisierungshilfen einen Meilenstein für die zukünftige Finanzpolitik. Sie bilden die Grundlage für eine weiterhin positive Gemeindeentwicklung und Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen. Herzlichen Dank an den Freistaat Bayern für diese so wichtige und elementare Unterstützung.“

 
 
Kontakt

Gemeinde Fürstenstein

Vilshofener Str. 9

94538 Fürstenstein

Tel.: 08504 9155-0

E-Mail:

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