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Errichtung eines Rückhalteweihers in Oberpolling

Fürstenstein, den 14. 10. 2021

Bereits seit Dezember 2019 war die Maßnahme „Errichtung eines Trennbauwerks und eines Rückhalteweihers am Kläranlagenareal in Oberpolling“ Thema in der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat. Mit Bescheid vom 19.12.2019 hat das Landratsamt Passau, Abteilung Wasserrecht, unter Zugrundelegung der einschlägigen Gesetze der Gemeinde Fürstenstein die gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Pirkinger Baches, des Fürstensteiner Baches und eines namenlosen Grabens zur Kleinen Ohe zum Einleiten gesammelter Abwässer und Niederschlagswasser erteilt. In diesem Fall dienen die Gewässerbenutzungen der Beseitigung des in der Kläranlage Oberpolling behandelten Abwassers, des über die Entlastungsbauwerke abgeschlagenen Mischwassers und des im Kläranlagengelände anfallenden Niederschlagswassers. Mit dem Bescheid gab es allerdings Grundvoraussetzungen, die zu erfüllen sind. Eine wesentliche Auflage war die Umrüstung der Mischwasserentlastungsanlage und die Ergänzung um ein weiteres Rückhaltebecken. Das Becken sollte in der Nähe der Kläranlage Oberpolling errichtet werden. Hierfür konnte die Gemeinde zurückliegend ein geeignetes Grundstück erwerben.

Nach Ausschreibung der Planung und mehreren Terminen mit den Fachstellen sowie dem Planungsbüro Richter, Passau, wurde die Maßnahme schließlich vom Gemeinderat vergeben. Mit der Umsetzung der gesamten Maßnahme wurde die Firma Schneider aus Ruderting als wirtschaftlichster Bieter beauftragt.

Nun hat die Errichtung des neuen Rückhalteweihers begonnen und die Arbeiten sind bereits in vollem Gange. Wir werden Sie bzgl. des weiteren Verlaufs natürlich wie immer auf dem Laufenden halten.

 

 

Bild zur Meldung: Errichtung eines Rückhalteweihers in Oberpolling

 
Kontakt

Gemeinde Fürstenstein

Vilshofener Str. 9

94538 Fürstenstein

Tel.: 08504 9155-0

E-Mail:

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